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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich.
Verwendet er sie anders als zu
eigenen Zwecken oder gibt er sie ohne unsere
Zustimmung an Dritte weiter, so muss er im Verhältnis zu
uns den Abschluß eines Vertrages durch eine
dritte Person als eigenen Abschluß gelten lassen.
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger bei Erwerb
eines Objektes eine
Maklerprovision von 3% von der
Kaufvertragssumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die
vereinbarte Makler Gebühr wird mit dem
Vertragsabschluss fällig und ist zahlbar bei Notartermin. Danach
sind die Makler Gebühr sowie etwaige Kosten
der Rechtsverfolgung mit 4% über dem jeweiligen
Diskontsatz zu verzinsen.
Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem
von uns nachgewiesenen und
vermittelten Käufer bei einer
Einzel-Wohn-Immobilie innerhalb von 6 Monaten oder einer Gewerbe-
Immobilie innerhalb einer Frist von einem Jahr
nach Vertragsablauf, so wird die volle Provision fällig.
Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich
gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag
abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
Ein Provisionsanspruch besteht auch wenn der Zuschlag
bei einer
Zwangsversteigerung erreicht wird.
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns haben nur
Gültigkeit, wenn sie schriftlich abgefasst
sind. Mündliche Nebenreden haben keine
Gültigkeit. Hinsichtlich der Angaben über das Objekt sind wir
auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter,
Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber
hinaus können wir für die Objekte keine Gewähr
übernehmen und für die Bonität nicht haften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Bedingungen ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit
ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so
sollten diese nicht wirksamen Bestimmungen durch
rechtswirksame ersetzt werden.
Sonstiges: Haftungsansprüche gegenüber Dritter sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Falle Kaiserslautern. |